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ICCPR  -  Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Unter diesem sperrigen Titel versteht man grundlegende Menschenrechte bzw. Menschenrechte der ersten Generation:

  • Recht auf Leben
  • Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit
  • Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit
  • Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
  • Teilnahme an allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen
  • Gleichberechtigung von Mann und Frau
  • generelles Verbot der Diskriminierung ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten
  • Verbot von Hass- und Kriegspropaganda

Der ICCPR der UN-Sozialpakt und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bilden das grundlegende Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen.

Das Fakultativprotokoll haben bisher 114 Staaten ratifiziert ( Stand Juli 2013 ) sieht zusätzlich das Individualbeschwerderecht eines jeden Betroffene vor.

 

Österreich hat am 7.12.1978 den ICCPR unter Vorbehalt ratifiziert. Das bedeutete, dass der ICCPR kein geltendes Recht in Österreich war. 1988 hat man das 1. Fakultativprotkoll ratifiziert und damit den prinzipiell auch in Österreich zu geltendem Recht gemacht. Was man allerdings verabsäumte kann man im Stenographischen Protokoll zur 34. Sitzung des Nationalrates der Regierungsperiode XVIl auf Seite 152  nachlesen. Der Abgeordnete Peter Schieder bemängelte damals die fehlenden Ausführungsgesetze und existieren bis heute nicht (2016).

 

Wir setzen uns dafür ein, dass Menschenrechte in Österreich ohne "wenn und aber" geltendes Recht werden.

Quellen:

https://www.bka.gv.at/site/cob__1051/3466/default.aspx

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de